30 Ausfertigungen
16. Ausfertigung
Besprechungsprotokoll.
I. An der am 20.1.1942 in Berlin, Am
Großen Wannsee Nr. 56/58, stattgefundenen Besprechung über die Endlösung der
Judenfrage nahmen teil:
Gauleiter Dr. Meyer und |
Reichsministerium für die
besetzten |
Staatssekretär Dr. Stuckart |
Reichsministerium des
Innern |
Staatssekretär Neumann |
Beauftragter für den
Vierjahresplan |
Staatssekretär Dr. Freisler |
Reichsjustizministerium |
Staatssekretär Dr. Bühler |
Amt des Generalgouverneurs
|
Unterstaatssekretär Luther |
Auswärtiges Amt |
SS-Oberführer Klopfer |
Partei-Kanzlei |
Ministerialdirektor Kritzinger |
Reichskanzlei |
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SS-Gruppenführer Hofmann |
Rasse- und Siedlungshauptamt
|
SS-Gruppenführer Müller |
Reichssicherheitshauptamt |
SS-Oberführer Dr. Schöngarth |
Sicherheitspolizei und SD |
SS-Sturmbannführer Dr. Lange |
Sicherheitspolizei und SD |
II.
Chef der Sicherheitspolizei und des SD, SS-Obergruppenführer
Heydrich, teilte eingangs seine
Bestellung zum Beauftragten für die Vorbereitung der Endlösung der europäischen
Judenfrage durch den Reichsmarschall mit und wies darauf hin, daß zu dieser
Besprechung geladen wurde, um Klarheit in grundsätzlichen Fragen zu schaffen.
Der Wunsch des Reichsmarschalls, ihm einen Entwurf über die organisatorischen,
sachlichen und materiellen Belange im Hinblick auf die Endlösung der
europäischen Judenfrage zu übersenden, erfordert die vorherige gemeinsame
Behandlung aller an diesen Fragen unmittelbar beteiligten Zentralinstanzen im
Hinblick auf die Parallelisierung der Linienführung.
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Die Federführung bei der Bearbeitung der Endlösung der Judenfrage liege ohne
Rücksicht auf geographische Grenzen zentral beim Reichsführer-SS und Chef der
Deutschen Polizei (Chef der Sicherheitspolizei und des SD).
Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD gab sodann einen kurzen Rückblick
über den bisher geführten Kampf gegen diesen Gegner. Die wesentlichsten Momente
bilden
a/ die Zurückdrängung der Juden aus den einzelnen Lebensgebieten des deutschen Volkes,
b/ die Zurückdrängung der Juden aus
dem Lebensraum des deutschen Volkes.
Im Vollzug dieser Bestrebungen wurde als einzige vorläufige Lösungsmöglichkeit
die Beschleunigung der Auswanderung der Juden aus dem Reichsgebiet verstärkt
und planmäßig in Angriff genommen.
Auf Anordnung des Reichsmarschalls wurde im Januar 1939 eine Reichszentrale für
jüdische Auswanderung errichtet, mit deren Leitung der Chef der
Sicherheitspolizei und des SD betraut wurde. Sie hatte insbesondere die Aufgabe
a/ alle Maßnahmen zur Vorbereitung einer verstärkten Auswanderung der
Juden zu treffen,
b/ den Auswanderungsstrom zu lenken,
c/ die Durchführung der Auswanderung
im Einzelfall zu beschleunigen.
Das Aufgabenziel
war, auf legale Weise den deutschen Lebensraum von Juden zu säubern.
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Über die
Nachteile, die eine solche Auswanderungsforcierung mit sich brachte, waren sich
alle Stellen im klaren. Sie mußten jedoch angesichts des Fehlens anderer
Lösungsmöglichkeiten vorerst in Kauf genommen werden.
Die Auswanderungsarbeiten waren in der Folgezeit nicht nur ein deutsches
Problem, sondern auch ein Problem, mit dem sich die Behörden der Ziel- bzw.
Einwandererländer zu befassen hatten. Die finanziellen Schwierigkeiten, wie
Erhöhung der Vorzeige- und Landungsgelder seitens der verschiedenen
ausländischen Regierungen, fehlende Schiffsplätze, laufend verschärfte
Einwanderungsbeschränkungen oder -sperren, erschwerten die
Auswanderungsbestrebungen außerordentlich.
Trotz dieser Schwierigkeiten wurden
seit der Machtübernahme bis zum Stichtag 31.10.1941 insgesamt rund 537.000
Juden zur Auswanderung gebracht. Davon
vom 30.1.1933
aus dem Altreich |
rd. 360.000 |
vom 15.3.1938
aus der Ostmark |
rd. 147.000 |
vom 15.3.1939
aus dem Protektorat Böhmen und Mähren |
rd. 30.000. |
Die Finanzierung der Auswanderung erfolgte durch die Juden bzw.
jüdisch-politischen Organisationen selbst. Um den Verbleib der
verproletarisierten Juden zu vermeiden, wurde nach dem Grundsatz verfahren, daß
die vermögenden Juden die Abwanderung der vermögenslosen Juden zu finanzieren
haben; hier wurde, je nach Vermögen gestaffelt, eine entsprechende Umlage bzw.
Auswandererabgabe vorgeschrieben, die zur Bestreitung der finanziellen
Obliegenheiten im Zuge der Abwanderung vermögensloser Juden verwandt wurde.
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Neben dem Reichsmark-Aufkommen sind Devisen für Vorzeige- und Landungsgelder
erforderlich gewesen. Um den deutschen Devisenschatz zu schonen, wurden die
jüdischen Finanzinstitutionen des Auslandes durch die jüdischen Organisationen
des Inlandes verhalten, für die Beitreibung entsprechender Devisenaufkommen
Sorge zu tragen.
Hier wurden durch diese ausländischen Juden im Schenkungswege bis zum
30.10.1941 insgesamt rund 9.500.000 Dollar zur Verfügung gestellt.
Inzwischen hat der Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei im Hinblick
auf die Gefahren einer Auswanderung im Kriege und im Hinblick auf die
Möglichkeiten des Ostens die Auswanderung von Juden verboten.
III.
Anstelle der Auswanderung ist nunmehr als weitere Lösungsmöglichkeit nach
entsprechender vorheriger Genehmigung durch den Führer die Evakuierung
der Juden nach dem Osten getreten.
Diese
Aktionen sind jedoch lediglich als Ausweichmöglichkeiten anzusprechen,
doch werden hier bereits jene praktischen Erfahrungen gesammelt, die im
Hinblick auf die kommende Endlösung der Judenfrage von wichtiger Bedeutung
sind.
Im Zuge dieser Endlösung der europäischen Judenfrage kommen rund 11 Millionen
Juden in Betracht, die sich wie folgt auf die einzelnen Länder verteilen:
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Land |
Zahl |
A. Altreich B. Bulgarien |
131.800 48.000 |
Zusammen: über |
11.000.000 |
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Bei den angegebenen Judenzahlen der verschiedenen ausländischen Staaten handelt
es sich jedoch nur um Glaubensjuden, da die Begriffsbestimmungen der Juden nach
rassischen Grundsätzen teilweise dort noch fehlen. Die Behandlung des Problems
in den einzelnen Ländern wird im Hinblick auf die allgemeine Haltung und
Auffassung auf gewisse Schwierigkeiten stoßen, besonders in Ungarn und Rumänien.
So kann sich z.B. heute noch in Rumänien der Jude gegen Geld entsprechende
Dokumente, die ihm eine fremde Staatsangehörigkeit amtlich bescheinigen,
beschaffen.
Der Einfluß der Juden auf alle Gebiete in der UdSSR ist bekannt. Im
europäischen Gebiet leben etwa 5 Millionen, im asiatischen Raum knapp 1/4
Million Juden.
Die berufsständische Aufgliederung der im europäischen Gebiet der UdSSR
ansässigen Juden war etwa folgende:
In der
Landwirtschaft |
9,1 % |
als städtische
Arbeiter |
14,8 % |
im
Handel |
20,0 % |
als
Staatsarbeiter angestellt |
23,4 % |
in den
privaten Berufen - |
|
Heilkunde,
Presse, Theater, usw |
32,7 %. |
Unter entsprechender Leitung sollen nun
im Zuge der Endlösung die Juden in geeigneter Weise im Osten zum Arbeitseinsatz
kommen. In großen Arbeitskolonnen, unter Trennung der Geschlechter, werden die
arbeitsfähigen Juden straßenbauend in diese Gebiete geführt, wobei zweifellos
ein Großteil durch natürliche Verminderung ausfallen wird.
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Der allfällig endlich verbleibende Restbestand wird, da es sich bei diesem
zweifellos um den widerstandsfähigsten Teil handelt, entsprechend behandelt
werden müssen, da dieser, eine natürliche Auslese darstellend, bei Freilassung
als Keimzelle eines neuen jüdischen Aufbaues anzusprechen ist. (Siehe die
Erfahrung der Geschichte.)
Im Zuge der praktischen Durchführung der Endlösung wird Europa vom Westen nach
Osten durchgekämmt. Das Reichsgebiet einschließlich Protektorat Böhmen und
Mähren wird, allein schon aus Gründen der Wohnungsfrage und sonstigen
sozial-politischen Notwendigkeiten, vorweggenommen werden müssen.
Die evakuierten Juden werden zunächst Zug um Zug in sogenannte
Durchgangsghettos verbracht, um von dort aus weiter nach dem Osten
transportiert zu werden.
Wichtige Voraussetzung, so führte SS-Obergruppenführer Heydrich weiter aus, für die Durchführung der Evakuierung
überhaupt, ist die genaue Festlegung des in Betracht kommenden Personenkreises.
Es ist beabsichtigt, Juden im Alter von über 65 Jahren nicht zu evakuieren,
sondern sie einem Altersghetto - vorgesehen ist Theresienstadt - zu
überstellen.
Neben diesen Altersklassen - von den am 31.10.1941 sich im Altreich und der
Ostmark befindlichen etwa 280.000 Juden sind etwa 30 % über 65 Jahre alt -
finden in den jüdischen Altersghettos weiterhin die schwerkriegsbeschädigten
Juden und Juden mit Kriegsauszeichnungen (EK I) Aufnahme. Mit dieser
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zweckmäßigen
Lösung werden mit einem Schlag die vielen Interventionen ausgeschaltet.
Der Beginn der einzelnen größeren Evakuierungsaktionen wird weitgehend von der
militärischen Entwicklung abhängig sein. Bezüglich der Behandlung der Endlösung
in den von uns besetzten und beeinflußten europäischen Gebieten wurde
vorgeschlagen, daß die in Betracht kommenden Sachbearbeiter des Auswärtigen
Amtes sich mit dem zuständigen Referenten der Sicherheitspolizei und des SD
besprechen.
In der Slowakei und Kroatien ist die Angelegenheit nicht mehr allzu schwer, da die
wesentlichsten Kernfragen in dieser Hinsicht dort bereits einer Lösung
zugeführt wurden. In Rumänien hat die Regierung inzwischen ebenfalls einen
Judenbeauftragten eingesetzt. Zur Regelung der Frage in Ungarn ist es
erforderlich, in Zeitkürze einen Berater für Judenfragen der Ungarischen
Regierung aufzuoktroyieren.
Hinsichtlich der Aufnahme der Vorbereitungen zur Regelung des Problems in
Italien hält SS-Obergruppenführer Heydrich
eine Verbindung zum Polizei-Chef in diesen Belangen für angebracht.
Im besetzten und unbesetzten Frankreich wird die Erfassung der Juden zur
Evakuierung aller Wahrscheinlichkeit nach ohne große Schwierigkeiten vor sich
gehen können.
Unterstaatssekretär Luther teilte
hierzu mit, daß bei tiefgehender Behandlung dieses Problems in einigen Ländern,
so in den nordischen Staaten, Schwierigkeiten auftauchen werden, und es sich
daher empfiehlt, diese Länder vorerst noch zu-
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rückzustellen.
In Anbetracht der hier in Frage kommenden geringen Judenzahlen bildet diese
Zurückstellung ohnedies keine wesentliche Einschränkung. Dafür sieht das
Auswärtige Amt für den Südosten und Westen Europas keine großen
Schwierigkeiten.
SS-Gruppenführer Hofmann beabsichtigt, einen Sachbearbeiter des Rasse- und Siedlungshauptamtes zur allgemeinen Orientierung dann nach Ungarn mitsenden zu wollen, wenn seitens des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD die Angelegenheit dort in Angriff genommen wird. Es wurde festgelegt, diesen Sachbearbeiter des Rasse- und Siedlungshauptamtes, der nicht aktiv werden soll, vorübergehend offiziell als Gehilfen zum Polizei-Attaché abzustellen.
IV.
Im Zuge der Endlösungsvorhaben sollen
die Nürnberger Gesetze gewissermaßen die Grundlage bilden, wobei Voraussetzung
für die restlose Bereinigung des Problems auch die Lösung der Mischehen und
Mischlingsfragen ist.
Chef der Sicherheitspolizei und des SD erörtert im Hinblick auf ein Schreiben
des Chefs der Reichskanzlei zunächst theoretisch die nachstehenden Punkte:
1) Behandlung der Mischlinge 1.
Grades.
Mischlinge 1. Grades sind im Hinblick auf die Endlösung der Judenfrage
den Juden gleichgestellt.
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Von
dieser Behandlung werden ausgenommen:
a) Mischlinge 1. Grades verheiratet mit Deutschblütigen, aus deren Ehe Kinder
Mischlinge 2. Grades) hervorgegangen sind. Diese Mischlinge 2. Grades sind im
wesentlichen den Deutschen gleich gestellt.
b) Mischlinge 1.
Grades, für die von den höchsten Instanzen der Partei und des Staates bisher
auf irgendwelchen Lebensgebieten Ausnahmegenehmigungen erteilt worden sind.
Jeder Einzelfall muß überprüft werden, wobei nicht ausgeschlossen wird, daß die
Entscheidung nochmals zu Ungunsten des Mischlings ausfällt.
Voraussetzungen einer
Ausnahmebewilligung müssen stets grundsätzliche Verdienste des in Frage
stehenden Mischlings selbst sein. (Nicht-Verdienste des deutschblütigen Eltern-
oder Eheteiles.)
Der von der Evakuierung auszunehmende Mischling 1. Grades wird - um jede
Nachkommenschaft zu verhindern und das Mischlingsproblem endgültig zu
bereinigen - sterilisiert. Die Sterilisierung erfolgt freiwillig. Sie ist aber
Voraussetzung des Verbleibens im Reich. Der sterilisierte "Mischling"
ist in der Folgezeit von allen einengenden Bestimmungen, denen er bislang unterworfen
ist, befreit.
2) Behandlung der Mischlinge 2. Grades.
Die Mischlinge 2. Grades werden grundsätzlich den Deutschblütigen zugeschlagen,
mit Ausnahme folgender Fälle, in denen die Mischlinge 2. Grades den
Juden gleichgestellt werden:
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a) Herkunft des
Mischlings 2. Grades aus einer Bastardehe (beide Teile Mischlinge).
b) Rassisch besonders ungünstiges Erscheinungsbild des Mischlings 2. Grades,
das ihn schon äußerlich zu den Juden rechnet.
c) Besonders schlechte polizeiliche und politische Beurteilung des Mischlings
2. Grades, die erkennen läßt, daß er sich wie ein Jude fühlt und benimmt.
Auch in diesen Fällen sollen aber dann Ausnahmen nicht gemacht werden, wenn der
Mischling 2. Grades deutschblütig verheiratet ist.
3) Ehen zwischen Volljuden und Deutschblütigen
Von Einzelfall zu Einzelfall muß hier entschieden werden, ob der jüdische Teil
evakuiert wird, oder ob er unter Berücksichtigung auf die Auswirkungen einer
solchen Maßnahme auf die deutschen Verwandten dieser Mischehe einem
Altersghetto überstellt wird.
4) Ehen
zwischen Mischlingen 1. Grades und Deutschblütigen.
a) Ohne Kinder
Sind aus der Ehe keine Kinder hervorgegangen, wird der Mischling 1. Grades
evakuiert bzw. einem Altersghetto überstellt. (Gleiche Behandlung wie bei Ehen
zwischen Volljuden und Deutschblütigen, Punkt 3.)
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b) Mit Kindern.
Sind Kinder aus der Ehe
hervorgegangen (Mischlinge 2. Grades), werden sie, wenn sie den Juden
gleichgestellt werden, zusammen mit dem Mischling 1. Grades evakuiert bzw.
einem Ghetto überstellt. Soweit diese Kinder Deutschen gleichgestellt werden
(Regelfälle), sind sie von der Evakuierung auszunehmen und damit auch der
Mischling 1. Grades.
5) Ehen zwischen Mischlingen 1. Grades und
Mischlingen 1. Grades oder Juden.
Bei diesen Ehen (einschließlich der Kinder) werden alle Teile wie Juden
behandelt und daher evakuiert bzw. einem Altersghetto überstellt.
6)
Ehen zwischen Mischlingen 1. Grades und Mischlingen 2. Grades.
Beide Eheteile werden ohne Rücksicht darauf, ob Kinder vorhanden sind
oder nicht, evakuiert bzw. einem Altersghetto überstellt, da etwaige Kinder
rassenmäßig in der Regel einen stärkeren jüdischen Bluteinschlag aufweisen, als
die jüdischen Mischlinge 2. Grades).
SS-Gruppenführer Hofmann steht auf dem Standpunkt, daß von der Sterilisierung weitgehend Gebrauch gemacht werden muß; zumal der Misch-
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ling, vor die
Wahl gestellt, ob er evakuiert oder sterilisiert werden soll, sich lieber der
Sterilisierung unterziehen würde.
Staatssekretär Dr. Stuckart stellt
fest, daß die praktische Durchführung der eben mitgeteilten
Lösungsmöglichkeiten zu Bereinigung der Mischehen- und Mischlingsfragen in
dieser Form eine unendliche Verwaltungsarbeit mit sich bringen würde. Um zum
anderen auf alle Fälle auch den biologischen Tatsachen Rechnung zu tragen,
schlug Staatssekretär Dr. Stuckart vor,
zur Zwangssterilisierung zu schreiten.
Zur Vereinfachung des Mischehenproblems müßten ferner Möglichkeiten überlegt
werden mit dem Ziel, daß der Gesetzgeber etwa sagt: "Diese Ehen sind
geschieden".
Bezüglich der Frage der Auswirkung der
Judenevakuierung auf das Wirtschaftsleben erklärte Staatssekretär Neumann, daß die in kriegswichtigen
Betrieben im Arbeitseinsatz stehenden Juden derzeit, solange noch kein Ersatz
zur Verfügung steht, nicht evakuiert werden könnten.
SS-Obergruppenführer Heydrich wies
darauf hin, daß diese Juden nach den von ihm genehmigten Richtlinien zur
Durchführung der derzeit laufenden Evakuierungsaktionen ohnedies nicht
evakuiert würden.
Staatssekretär Dr. Bühler stellte
fest, daß das Generalgouvernement es begrüßen würde, wenn mit der Endlösung
dieser Frage im Generalgouvernement begonnen würde, weil einmal hier das
Transportproblem keine übergeordnete Rolle spielt
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und arbeitseinsatzmäßige Gründe den Lauf dieser Aktion nicht behindern würden.
Juden müßten so schnell wie möglich aus dem Gebiet des Generalgouvernements
entfernt werden, weil gerade hier der Jude als Seuchenträger eine eminente
Gefahr bedeutet und er zum anderen durch fortgesetzten Schleichhandel die
wirtschaftliche Struktur des Landes dauernd in Unordnung bringt. Von den in
Frage kommenden etwa 2 1/2 Millionen Juden sei überdies die Mehrzahl der Fälle arbeitsunfähig.
Staatssekretär Dr. Bühler stellt
weiterhin fest, daß die Lösung der Judenfrage im Generalgouvernement
federführend beim Chef der Sicherheitspolizei und des SD liegt und seine
Arbeiten durch die Behörden des Generalgouvernements unterstützt würden. Er
hätte nur eine Bitte, die Judenfrage in diesem Gebiete so schnell wie möglich
zu lösen.
Abschließend wurden die verschiedenen Arten der Lösungsmöglichkeiten
besprochen, wobei sowohl seitens des Gauleiters Dr. Meyer als auch seitens des Staatssekretärs Dr. Bühler der Standpunkt vertreten wurde,
gewisse vorbereitende Arbeiten im Zuge der Endlösung gleich in den betreffenden
Gebieten selbst durchzuführen, wobei jedoch eine Beunruhigung der Bevölkerung
vermieden werden müsse.
Mit der Bitte des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD an die
Besprechungsteilnehmer, ihm bei der Durchführung der Lösungsarbeiten
entsprechende Unterstützung zu gewähren, wurde die Besprechung geschlossen.