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DER JUNGE BARRY, IRGENDWO IN DEUTSCHLAND? #1
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DER JUNGE BARRY, IRGENDWO IN DEUTSCHLAND? #2
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BARRY IM ZOO VON TREBLINKA #1
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BARRY IM ZOO VON TREBLINKA #2
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BARRY IM ZOO VON TREBLINKA #3
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BARRY AN DER EINGANGSTÜR DER KOMMANDANTENBARACKE
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Aus den Prozessakten: Der Hund Barry und sein Verhalten im Vernichtungslager Treblinka
Erster Treblinka-Prozess in Düsseldorf, vom
12. Oktober 1964 bis 24. August 1965.
Entweder
Ende 1942 oder Anfang 1943 wurde der Hund Barry ins Vernichtungslager
Treblinka gebracht. Es handelte sich um einen kalbsgroßen, schwarz-weiß gefleckten Mischlingshund mit
den überwiegenden Rassemerkmalen eines Bernhardiners. In Treblinka schloss er sich dem Angeklagten Franz an und
sah in ihm seinen Herrn. Auf seinen Kontrollgängen durch das untere und obere Lager pflegte Franz den Barry
meistens bei sich zu haben. Je nach Lust und Laune hetzte er den Hund mit den Worten "Mensch, fass den Hund!"
auf Häftlinge, die ihm irgendwie aufgefallen waren. Mit dem Worte "Mensch" meinte er hierbei den Barry und
mit dem Worte "Hund" den betreffenden Häftling, auf den sich Barry stürzen sollte. Barry ging aber auch
schon dann auf einen Häftling los, wenn Franz diesen nur anbrüllte. Um Barrys Aktivität zu entfalten,
bedurfte es also nicht in jedem Falle des Zurufs "Mensch, fass den Hund!"
Barry biss stets wahllos auf den betreffenden Menschen ein. Da er kalbsgross war und mit seiner Schulterhöhe -
im Gegensatz zu kleineren Hunden - an das Gesäß und den Unterleib eines durchschnittlich großen Menschen
heranreichte, biss er häufig ins Gesäß, in den Unterleib und mehrfach auch in das Geschlechtsteil der
männlichen Häftlinge, das er in manchen Fällen sogar teilweise abbiss. Bei weniger kräftigen
Häftlingen gelang es ihm auch manchmal, den angegriffenen Mann zu Boden zu werfen und ihn auf dem Boden
nahezu bis zur Unkenntlichkeit zu zerfleischen.
Stand Barry bei einer Abwesenheit des Angeklagten Franz nicht unter dessen Einfluss, so war er nicht wiederzuerkennen.
Man konnte ihn streicheln und sich sogar mit ihm necken, ohne dass er jemandem etwas tat.
Franz hatte mit der Pflege seines Hundes Barry den tschechoslowakischen Häftling
Masarek beauftragt. Dieser musste ihn warten und für seine Verpflegung
sorgen, welche viel besser war als die der Arbeitshäftlinge.
Bei der Schließung des Lagers
Ende November 1943 brachte der Angeklagte
Mentz den Barry zu Dr.
Stru. nach
Ostrow, der damals Chefarzt des dortigen Kriegslazaretts war. Nach einiger
Zeit ging Barry auch mit Dr.
Stru. eine neue Hund-Herren-Bindung ein.
Er lag gewöhnlich unter oder neben dem Schreibtisch im Arbeitszimmer seines neuen Herrn und wurde im Lazarett
Ostrow, dem mit mehreren tausend Betten größten deutschen
Kriegslazarett im Osten, als "das große Kalb" bezeichnet. Er tat niemandem mehr etwas zuleide.
Im Jahre
1944 brachte Dr.
Stru. den Barry zu seiner in
Schleswig-Holstein lebenden Frau. Später übernahm ihn der Bruder des Zeugen. Im Jahre
1947 wurde Barry aus Altersschwäche getötet.
Diese Feststellungen beruhen auf der Einlassung des Angeklagten, soweit man ihr folgen kann, auf den Angaben der
Mitangeklagten
Miete und
Mentz, auf den
glaubhaften eidlichen Bekundungen des Nervenarztes und Obermedizinalrates a.D. Dr.
Stru.
aus
Schleswig, des Ingenieurs
Gl., des
Braumeisters
Un., des Klempners
Oscar Stra.,
des Kaufmanns
Do., des Kaufmanns
Jan.,
des Schlossers
Tai., des Anstreichers
Hel., des
Mechanikers
Tu., des Bautechnikers
Koh.,
des Schlossers
Ku., des Hoteldirektionsassistenten
Sed., des Metzgers
Roj., des stellvertretenden Geschäftsführers in einem
Damenkonfektionsgeschäft
Sp., des Kaufmanns
Kols. und des
Schneiders
Lac. sowie auf dem eingehenden und überzeugenden Gutachten über
"Das Verhalten des Hundes Barry" durch Prof. Dr.
Konrad Lorenz, den Direktor des
Max-Planck-Instituts für Verhaltensforschung in
Seewiesen/Oberbayern.
Der Angeklagte Franz machte zu seinem Hund Barry folgende Angaben:
Es sei eine infame Lüge, wenn behauptet werde, er habe Barry mehrfach auf Juden gehetzt; Barry habe diese
Juden gebissen, darunter auch in die Genitalien, und die so Gebissenen seien anschließend im Lazarett erschossen worden.
Barry habe im Gegenteil keinem Juden etwas zuleide getan. Er sei gutmütig und spielerisch veranlagt gewesen.
Diese Einlassung des Angeklagten ist durch die erhobenen Beweise in vollem Umfange widerlegt worden. Die Zeugen
Gl., Un., Jan., Hel., Tu., Koh., Sed., Kols. und
Lac.
haben selbst beobachtet, dass Franz seinen Barry öfter auf Häftlinge gehetzt hat, dass Barry diese Häftlinge schwer
verletzt hat, darunter auch einige an den Genitalien, und dass die Schwerverletzten auf Geheiß von Franz dann im
Lazarett erschossen worden sind. Freilich hat das Schwurgericht unter der Vielzahl der von den Zeugen in diesem
Zusammenhang geschilderten, einander ähnlichen Fälle nur drei konkretisieren können. Einmal hat der Zeuge
Gl. bei der Nachtbeladung eines Güterzuges mit Textilien im Jahre
1942
erlebt, wie Franz seinen Barry auf einen arbeitenden Häftling hetzte, wie Barry diesem Mann in das Geschlechtsteil biss
und wie der Verletzte dann im Lazarett erschossen wurde. Der Zeuge
Jan. schildert, wie
Franz seinen Barry einmal vor dem Eingang zum Schlauch auf einen nackten Häftling hetzte, und wie hierbei Barry
einem Häftling das Geschlechtsteil abbiss, und wie Barry bei einer anderen Gelegenheit auf Geheiß von Franz
einem Häftling in der Nähe der ukrainischen Küche ein Stück Fleisch durch einen Biss herausriss.
Dass diese Schilderungen richtig sind, hat der Mitangeklagte
Miete bestätigt. Er hat
nämlich - nach langem Schweigen zu diesem Punkt - zugegeben, auch solche ihm von Franz übergebenen
Häftlinge im Lazarett erschossen zu haben, die von Barry ins Geschlechtsteil und in andere Körperteile gebissen
worden waren.
Andererseits haben die Zeugen
Gl., Oscar Stra., Jan., Tai., Tu., Koh., Cz., Sed., Roj., Kols.
und
Lac. auch erklärt, dass Barry nicht wiederzuerkennen gewesen sei, wenn er nicht
unter dem Einfluss von Franz gestanden habe, da er dann gutmütig und faul gewesen sei. Weiter hat auch der Zeuge Dr.
Stru. berichtet, dass er Barry öfter mit sich führte, wenn er in
Ostrow hunderte von nackten Soldaten, die in einer Reihe angetreten waren,
auf ihre Fronttauglichkeit zu untersuchen pflegte. Dr.
Stru. betont, dass Barry keinem
dieser Soldaten etwas zuleide getan habe.
Zu der Frage, ob Barry einmal eine reißende Bestie, zum anderen jedoch auch ein gutmütiger Haus- und Spielhund
gewesen ist, hat das Schwurgericht den Direktor des Max-Planck-Instituts für Verhaltensforschung in
Seewiesen/Oberbayern, den international bekannten Forscher Professor Dr.
Konrad Lorenz, eidlich als Sachverständigen gehört. In seinem überzeugenden
Gutachten hat Professor Dr.
Lorenz unter anderem folgendes ausgeführt:
Aus den ihm vom Schwurgericht vorgelegten Fotos von Barry ersehe er, dass dieser kein reinrassiger Bernhardiner,
sondern ein Mischlingshund gewesen sei, der freilich die überwiegenden Rassemerkmale eines Bernhardiners
aufgewiesen habe. Mischlingshunde seien viel feinfühliger als reinrassige Tiere. Wenn sie sich einem Herrn
anschlössen und eine sogenannte Hund-Herren-Bindung eingingen, würden sie förmlich erahnen, welche
Absichten ihr Herr habe; denn ein Hund sei "das Spiegelbild des Unterbewusstseins seines Herrn", und das gelte in
besonderem Maße für Mischlingshunde. Es sei in der Verhaltensphysiologie anerkannt, dass derselbe Hund zeitweilig
brav und harmlos, zeitweilig auch gefährlich und bissig sein könne. Letzteres sei dann der Fall, wenn er von seinem
Herrn auf eine Person gehetzt werde. Manchmal genüge es bereits, wenn der Herr des Hundes eine Person anschreie,
damit sich der Hund auf die angebrüllte Person stürze. Derselbe Hund könne kurze Zeit später harmlos
mit Kindern spielen, ohne dass irgendetwas zu befürchten sei. Das gleiche Verhalten zeige er gegenüber Erwachsenen,
mit denen sein Herr freundlich spreche. Auch zu diesen Personen sei er dann lieb. Er passe sich eben ganz den Stimmungen und
Launen seines Herrn an.
Wenn ein Hund eine neue Hund-Herren-Bindung eingehe, könne sich sein Charakter sogar völlig wandeln. Wenn
Barry deshalb unter seinem neuen Herrn, dem Zeugen Dr.
Stru., keinerlei Neigungen mehr zum
Beißen gezeigt habe, so sei das nichts Außergewöhnliches. Experimente mit Hunden hätten diese
Erfahrung nachdrücklich erhärtet.
Nach diesen überzeugenden Ausführungen des Professors Dr.
Lorenz besteht
also kein logischer Widerspruch zwischen den Feststellungen, dass Barry einerseits gefährlich war, wenn er von Franz
auf Juden gehetzt wurde, und dass er andererseits im Lagergelände in Abwesenheit von Franz und später bei Dr.
Stru. in
Ostrow faul, gutmütig und harmlos
gewesen ist.
Das Schwurgericht hat weiterhin den bekannten Ordinarius für Chirurgie an der Medizinischen Akademie in Düsseldorf,
den Professor Dr.
De., eidlich als Sachverständigen über die Folgen, die durch Hundebisse
an männlichen Geschlechtsteilen entstehen, vernommen. Er hat unter anderem folgendes gesagt:
Verletzungen am männlichen Geschlechtsteil seien besonders schmerzhaft. Die Schmerzen bei Verletzungen des
Hodensacks seien hierbei noch intensiver als Verletzungen des männlichen Gliedes. Wenn ein männliches
Geschlechtsteil vollständig herausgerissen werde, so sei der betreffende Verletzte in der Regel nicht mehr gehfähig.
Männer mit Teilverletzungen an ihrem Geschlechtsteil seien dagegen trotz starker Schmerzen imstande zu gehen.
Weder eine Teilverletzung am Geschlechtsteil noch ein vollständiger Verlust dieses Teiles führten jedoch zum Tode.
Es sei auch keineswegs mit einem besonders schnellen Verbluten zu rechnen. Im Gegenteil, selbst bei einem vollständigen
Abbeißen des Geschlechtsteiles verblute der Verletzte nicht, da die Adern in den männlichen Genitalien einen viel
kleineren Durchmesser hätten als die Adern in anderen Körperteilen. Die kleineren Adern in den Genitalien
schlössen sich deshalb verhältnismäßig rasch wieder von selbst.
Durch diese präzise und überzeugende wissenschaftliche Darlegung des Sachverständigen Professor
Dr.
De. ist bewiesen, dass Häftlinge, die von Barry ins Geschlechtsteil gebissen wurden,
an dieser Verletzung allein nicht unbedingt sterben mussten, so dass es erforderlich werden konnte, sie an Ort und Stelle oder
im Lazarett zu liquidieren, wie es nach dem Geständnis des Mitangeklagten
Miete auf
Anordnung von Franz auch tatsächlich geschehen ist.
Der von verschiedenen jüdischen Zeugen geäußerte Verdacht, Franz habe seinen Hund Barry darauf abgerichtet,
den Häftlingen in die Genitalien zu beißen, ist durch das Ergebnis der Beweisaufnahme nicht bestätigt worden.
Der aus der Tschechoslowakei stammende Zeuge Ingenieur
Gl. war mit dem ebenfalls aus der
Tschechoslowakei nach Treblinka gekommenen Häftling
Masarek befreundet, der von
Franz mit der Pflege des Hundes Barry beauftragt war.
Masarek hat dem Zeugen
Gl. zwar davon berichtet, dass Franz mit seinem Barry allgemeine Gehorsamsübungen
durchführte, dagegen hat er ihm niemals davon erzählt, dass Franz den Barry speziell darauf abgerichtet hätte,
männliche Genitalien abzubeißen oder zu verletzen. Die anderen Zeugen haben auch nichts über eine auf das
Abbeißen von Genitalien hinzielende Spezialdressur des Barry berichten können, so dass sich hier keine bestimmten
Feststellungen treffen lassen. Barry hat übrigens nicht nur in Geschlechtsteile, sondern auch in andere Körperteile
(Gesäß, Oberschenkel und anderes mehr) hineingebissen, wie die Zeugen
Gl., Cz., Sed.
und
Roj. berichten. Wenn er verhältnismäßig häufig die Genitalien seiner
Opfer erfasste, so ist das auf seine einem Kalb entsprechende Größe zurückzuführen. Während
kleinere Hunde vorwiegend in die unteren Beinpartien hineinbeißen, konnte Barry aufgrund seiner Größe mit
seiner Schnauze direkt an die Genitalien seiner Opfer herankommen und sie deshalb auch verletzen. Hierzu bedurfte es keiner
speziellen Abrichtung durch den Angeklagten Franz. Das schließt nicht aus, dass gerade dieses Zupacken des Barry
an den Genitalien der Häftlinge von Franz nicht ungern gesehen wurde; denn nach den Bekundungen zahlreicher
jüdischer Zeugen, darunter des Ingenieurs
Gl., des Mechanikers
Tu. und des Hoteldirektionsassistenten
Sed.
war Franz ein "raffinierter Sadist", dem "Spezialitäten" bei der Misshandlung und Tötung von Juden ein besonderes
Vergnügen bereiteten. Eine solche Spezialität war sicherlich das Verletzen und Herausreißen der Genitalien
eines Häftlings durch Barry.
© ARC 2006